Reiseführer

Erläuterung der zulässigen Aufenthaltsbereiche

Die 240-Stunden-Transitgenehmigung umfasst die zulässigen Aktivitätsbereiche von 24 Provinzen und regierungsunmittelbaren Städten, und die offizielle Tabelle besagt, dass Reisende sich zwischen ihnen über Provinzgrenzen hinweg bewegen dürfen. Ihr Einreisehafen entscheidet nicht darüber, wo Sie sich aufhalten dürfen. Was Sie einschränkt, ist, welche Provinzen auf der Liste stehen, sowie die sechs Provinzen, die nur bestimmte Städte öffnen.

1. Was die zulässigen Aktivitätsbereiche sind

Die 240-Stunden-Transitregelung ist keine landesweite Reiseerlaubnis, aber sie ist auch nicht an Ihren Einreisehafen gebunden. Die offizielle Tabelle der Nationalen Einwanderungsverwaltung führt 24 Provinzen, autonome Gebiete und regierungsunmittelbare Städte auf, jeweils mit ihrem eigenen zulässigen Aufenthaltsbereich. Die Fußzeile dieser Tabelle besagt, dass sich visumfreie Transitreisende 240 Stunden lang über Provinzgrenzen hinweg innerhalb dieser zulässigen Aufenthaltsbereiche aufhalten dürfen.

Die praktische Frage lautet also nicht „auf welche Region beschränkt mich mein Einreisehafen“. Sie lautet „liegt der Ort, an dem ich mich aufhalten möchte, innerhalb eines dieser zulässigen Aufenthalts- und Aktivitätsgebiete“.

  • Die Einreise über einen beliebigen der 65 geöffneten Grenzübergänge gewährt Ihnen dieselben zulässigen Aktivitätsbereiche.
  • Sie dürfen zwischen den zulässigen Aufenthaltsbereichen verschiedener Provinzen reisen.
  • Provinzen, die nicht auf der Liste stehen, liegen vollständig außerhalb der zulässigen Aufenthalts- und Aktivitätsbereiche.

2. Zwei Ebenen von Beschränkungen

Die Tabelle wendet ihre Beschränkungen auf zwei Ebenen an, und nur die zweite ist leicht zu übersehen. Erstens muss die Provinz eine der 24 auf der Liste sein. Zweitens ist bei sechs dieser Provinzen der zulässige Aufenthaltsbereich nicht die gesamte Provinz, sondern eine Reihe namentlich genannter Städte auf Präfekturebene und autonomer Präfekturen.

Dass eine Provinz auf der Liste erscheint, bedeutet daher nicht, dass jede Stadt in ihr offen ist. Genau hier gehen Reiserouten am unbemerktsten schief, weil der Provinzname vertraut aussieht und die Stadt nahe klingt.

  • Provinzweite Gebiete: Die gesamte Provinz, das gesamte autonome Gebiet oder die gesamte regierungsunmittelbare Stadt liegt innerhalb des zulässigen Aufenthaltsbereichs.
  • Gebiete auf Stadtebene: Nur die in der offiziellen Tabelle genannten Städte und autonomen Präfekturen liegen darin.
  • Alles außerhalb beider Fälle ist nicht abgedeckt, unabhängig davon, wie nah es an einem abgedeckten Gebiet liegt.

3. Was Ihr Einreisehafen entscheidet und was nicht

Ihr Einreisehafen muss einer der für den 240-Stunden-Transit geöffneten Häfen sein, und das Land Ihres Reisepasses muss berechtigt sein. Dies sind tatsächliche Bedingungen, und die Berechtigungsprüfung prüft diese.

Was der Einreisehafen nicht tut, ist einzugrenzen, wo Sie sich aufhalten dürfen. Es gibt keine offizielle Regel, die Sie in der Provinz festhält, in der Sie angekommen sind, und keine offizielle Regel, die Sie dazu verpflichtet, über einen Hafen in der Nähe Ihres Einreiseorts auszureisen.

  • Der Einreiseort muss einer der für die visumfreie Transiteinreise geöffneten Einreiseorte (Häfen, Flughäfen oder Landgrenzübergänge) sein.
  • Der Einreisehafen schränkt die Ihnen zur Verfügung stehenden zulässigen Aufenthalts- und Aktivitätsbereiche nicht ein.
  • Die offizielle Tabelle verlangt nicht, dass sich Ihr Ausreisehafen im selben Gebiet wie Ihr Einreisehafen befindet.

4. So überprüfen Sie Ihre eigene Reiseroute

Prüfen Sie jeden Ort, an dem Sie sich aufzuhalten planen, nicht nur den ersten. Bei Gebieten, die eine gesamte Provinz umfassen, genügt der Name der Provinz. Für die sechs Provinzen auf Stadtebene müssen Sie die konkrete bezirksfreie Stadt oder den konkreten autonomen Bezirk anhand der offiziellen Liste bestätigen.

Orte auf Kreisebene übernehmen den Status der sie verwaltenden Stadt auf Bezirksebene; ermitteln Sie daher vor einer Entscheidung die Stadt auf Bezirksebene.

  • Öffnen Sie das Tool für die zulässigen Aktivitätsbereiche und schlagen Sie jede Provinz nach, in der Sie sich aufhalten werden.
  • Gleichen Sie bei Provinzen auf Stadtebene die genaue Stadt oder den autonomen Bezirk mit der Liste ab.
  • Überprüfen Sie dies anhand der offiziellen Quelle, bevor Sie etwas buchen, das Sie nicht ändern können.

5. Häufige Missverständnisse

Der häufigste Fehler besteht darin, die 240 Stunden als Erlaubnis zu verstehen, überall auf dem chinesischen Festland zu reisen. Die zeitliche Begrenzung und der räumliche Geltungsbereich sind getrennte Bedingungen, und beide müssen erfüllt sein.

Der umgekehrte Fehler ist genauso kostspielig, und er ist genau derjenige, den diese Seite zuvor gemacht hat: die Annahme, der Einreiseort beschränke Sie auf die Provinz oder eine Gruppe von Provinzen rund um diesen Ort. Das tut er nicht, und zu planen, als ob dem so wäre, bedeutet, auf Reisen zu verzichten, zu denen Sie berechtigt sind.

  • Ein Reisepass, der die Voraussetzungen erfüllt, bedeutet nicht, dass landesweit gereist werden darf.
  • Die Einreise über einen Einreisehafen beschränkt Sie nicht auf diese Provinz.
  • Dass eine Provinz auf der Liste steht, bedeutet nicht, dass alle ihre Städte auf der Liste stehen.
  • Ein Inlandszugticket kann Sie dennoch aus den zulässigen Aufenthaltsbereichen hinausbringen.

6. Stichtag und Überprüfung

Diese Seite wird aus dem aktuellen Richtlinien-Snapshot generiert, der die offizielle Tabelle transkribiert. Die Tools auf dieser Website lesen denselben Snapshot, daher können sie dieser Seite nicht widersprechen.

Bestimmungen, geöffnete Grenzübergänge und zulässige Aufenthaltsbereiche können sich kurzfristig ändern. Vor Reiseantritt anhand der offiziellen Quelle überprüfen.

  • Provinzen und regierungsunmittelbare Städte mit zulässigen Aufenthalts- und Aktivitätsbereichen: 24.
  • Provinzen, die nur die aufgeführten Städte statt der gesamten Provinz öffnen: 6.
  • Geöffnete Grenzübergänge für die visumfreie Transiteinreise: 65.